§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
a) Der am 15. Mai 1993 in Gütersloh gegründete Club führt den Namen: Fiat 600 Freunde Deutschland
b) er hat seinen Sitz in Solingen (bzw. da, wo der amtierende Vorsitzende wohnhaft ist)
c) das Geschäftsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30. April
§ 2 Zweck und Ziele
a) Zweck des Clubs ist die Erhaltung, Restaurierung und Pflege von Fiat 600 Fahrzeugen, Hilfestellung bei der Beschaffung von Ersatzteilen sowie der technischen Beratung.
b) Öffentliche und clubinterne Veranstaltungen dienen dem Informationsaustausch sowie der Pflege der Geselligkeit.
c) Die Fiat 600 Freunde Deutschland sind in jeder Beziehung neutral, konfessionell ungebunden und verfolgen keinerlei Gewinnabsichten. Sollte ein Überschuss erwirtschaftet werden, ist dieser ausschließlich für den Vereinszweck zu verwenden.
§ 3 Mitgliedschaft
a) Mitglied des Clubs kann jede unbescholtene Person werden. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, über den die Leitung des Clubs entscheidet. Im Falle der Ablehnung brauchen die Gründe nicht genannt werden.
b) Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
• den Tod des Mitgliedes
• Schriftliche Austrittserklärung des Mitgliedes zum Ende des Kalenderjahres
• Ausschluss aus dem Club durch schriftlichen Bescheid der Clubleitung wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Clubs
c) Ehrenmitglied
Auf Antrag kann ein langjähriges Mitglied welches sich um den Club besonders verdient gemacht hat zum Ehrenmitglied ernannt werden. Hierüber muss die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder abstimmen.
§ 4 Aktivitäten
a) Jeweils an dem Wochenende nach Pfingsten findet das Jahrestreffen statt.
Die Ausrichtung übernimmt, nach vorheriger Absprache, in jedem Jahr ein anderes Mitglied. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Treffen im Laufe der Jahre in allen Teilen Deutschlands stattfinden.
Das Jahrestreffen ist so zu kalkulieren, dass kein Gewinn erwirtschaftet wird. Es ist nicht vorgesehen, dass der Club einen evtl. Minusbetrag ausgleicht. Sollte sich aus der Veranstaltung ein Überschuss ergeben, ist dieser an den Club abzuführen.
Der Ausrichter ist frei in der Gestaltung des Treffens, er trägt auch die alleinige Verantwortung. Eine Beratung durch die Clubleitung ist möglich.
Nach Abschluss der Veranstaltung erstellt der Ausrichter eine Teilnehmerliste, eine Aufstellung über Einnahmen/Ausgaben, die er mit einem evtl. Überschuss und den örtlichen Presseberichten kurzfristig an die Clubleitung sendet.
Der Club übernimmt die Vor- und Nachinformation in der überregionalen Presse sowie der übrigen Mitglieder.
§ 5 Beiträge*
a) Jedes Mitglied hat einen laufenden Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Dieser Betrag ist bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zu zahlen. Die Einzahlung erfolgt auf das Clubkonto. Weiterhin legt die Mitgliederversammlung die Höhe der Aufnahmegebühr fest.
b) Bei Aufnahme in den Club vor dem 30. Juni eines Jahres ist der volle Beitrag, ab dem 1. Juli jedoch nur der halbe Beitrag zu zahlen.
§ 6 Die Mitgliederversammlung
a) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr. Sie findet in Verbindung mit dem Jahrestreffen statt.
b) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig die einfache Mehrheit.
Zweidrittelmehrheit ist erforderlich für Satzungsänderungen oder der Club-Auflösung.
c) Jedes Mitglied hat bei der Abstimmung nur eine Stimme. Die Stimme ist nicht übertragbar. Bei Stimmengleichheit ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Bei weiterer Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
§ 7 Leitung des Clubs
Die Leitung des Clubs übernimmt der jeweils für 3 Jahre gewählte Clubleiter. Eine Wiederwahl ist beliebig oft möglich.
§ 8 Revision
Anlässlich der jährlichen Mitgliederversammlung wird jeweils für ein Jahr ein Kassenprüfer von der Versammlung gewählt. Ihm obliegt die Kassenprüfung, er hat der Mitgliederversammlung zu berichten. Eine Wiederwahl ist möglich.
§ 9 Auflösung
a) Die Auflösung des Clubs kann nur durch eine Mitgliederversammlung erfolgen. Der Beschluss muss mit Zweidrittelmehrheit erfolgen.
b) Das Clubvermögen bei der Auflösung des Vereins darf nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Über die Verwendung entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 10 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung und zur jährlichen Information der gesamten Mitglieder.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name, Anschrift, Telefonnummern sowie E-Mail-Adresse, Fahrzeugtypen, Funktion(en) im Verein.
Der Verein kann Veranstaltungen, Ehrungen von Vereinsmitgliedern, besondere Ereignisse des Vereinslebens und Feierlichkeiten über die Tagespresse veröffentlichen. Solche Informationen werden gegebenenfalls auch auf der Internetseite des Vereins, den Präsenzen auf den Sozialen Plattformen (Facebook, Instagram) und in den Vereinspublikationen veröffentlicht. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten und Fotos veröffentlicht werden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds werden von der Internetseite des Vereins entfernt.
Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Eine Liste in gedruckter Form erhält jedes Mitglied mit der jährlichen Informationspost.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Die vorstehende Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 15. Mai 1993 in Gütersloh beschlossen. Eine Erweiterung der Satzung wurde am 26. Mai 2018 beschlossen und umgesetzt. Alle Mitglieder erhalten eine Abschrift.
*Information zu § 5 Beiträge
Der Jahresbeitrag beträgt 40,- Euro, bei Säumnis ab dem 01. März 50,- Euro (Stand 2019), und ist entsprechend der Satzung auf das folgende clubeigene Konto zu entrichten:
Bankverbindung: Fiat 600 Freunde Deutschland, Deutsche Bank Lingen, IBAN DE29267700240058039900, BIC DEUTDEDB267